Kirchlich getraut – geschieden – wieder verheiratet ….
Wenn Glaube und Leben in Zwiespalt geraten
- von Domkapitular i. R. Johannes Maria Dörr
Es gibt Sätze, die man nie vergisst. Als ich Mitte des letzten Jahrhunderts in München studierte und dem überdiözesanen Priesterseminar Georgianum angehörte, erzählt uns der Direktor des Seminars, der von uns allen hochverehrte, tiefgläubige und gebildete Professor Josef Pascher eines Tages von einem alten Pfarrer, der einem jüngeren geschiedenen Mann seiner Gemeinde sagte: „Ja, Karl, du darfst jetzt halt nicht mehr heiraten – aber: du musst“. Mir hat es damals die Sprache verschlagen: Was, dieser fromme Priester?! Und doch weiß ich heute: Er hat es mit Bedacht und gewiss auch nach reiflicher Überlegung gesagt. Er hat uns bewusst mit einem Konflikt konfrontiert, der uns später in der Seelsorge genauso begegnen würde wie dem alten Pfarrer: dem Konflikt zwischen Glauben und Leben.
Der Satz des alten Pfarrers kam mir wieder in den Sinn, als ich in einer der letzten Ausgaben des „Pilgers“ (7. Februar) den Beitrag von Dr. Norbert Ruf las: Wenn Wiederheirat von den Sakramenten ausschließt“. Stimmt alles was der ehemalige Offizial, das heißt Leiter des kirchlichen Gerichtes der Erzdiözese Freiburg, schrieb. Und kann doch nicht rundum befriedigen, weil der Beitrag das hier zugrunde liegende Kernproblem nicht angeht: die von der Kirche gelehrte absolute Unauflöslichkeit einer kirchlich geschlossenen Ehe. Einschlägige Bibelworte aus dem Munde Jesu wie auch ein Apostelwort (Epheserbrief 5,31-32) versteht die Kirche als in jedem Falle verbindliches Gesetz Gottes und „dem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche“ gemäß.
Nun haben in jüngerer Zeit anerkannte Bibeltheologen diese Position der Kirche und ihre Weise der Textauslegung wie auch manche Praxis der Kirche in der früheren und der heutigen Zeit mit einleuchtenden Gründen in Frage gestellt. Der Wille Jesu zur Unauflöslichkeit der Ehe ist allen klar. Die Frage geht darum, welchen Grad der Verbindlichkeit fordert er ein. Andere Fragen schließen sich an, zum Beispiel, ob der Vergleich des Ehebundes mit dem Bund Jesu und der Kirche auf derselben Ebene und deshalb gleichwertig anzusehen ist oder ob beide sich nicht wie das Urbild zum Abbild verhalten und aus diesem Grund nicht gleichwertig behandelt werden dürfen. Wir sind ja auch als „Ebenbild“ Gottes ihm als dem Urbild nicht gleich. Außerdem gibt es auch einen Taufbund als Bund der Liebe zwischen Gott und dem einzelnen Gläubigen. Er kann nach der Lehre der Kirche seitens des Menschen gebrochen, durch den Empfang des Bußsakramentes durch Gott jedoch wieder geheilt werden. Wäre dies nicht auch im Fall eines zerbrochenen Ehebundes denkbar?
Die Kirche zieht dagegen aus dem Vergleich der Ehe mit dem Bund Christi und der Kirche den Schluss, dass sie vor Gott und der Kirche geschlossene Ehe unauflöslich ist. Sie sieht wegen dieser wechselseitigen Beziehung die Ehe als Sakrament an und zwischen Ehegatten ein „Band“, das notfalls gedehnt, nicht aber zerschnitten werden kann („Trennung von Tisch und Bett“, Dr. Ruf). Doch, wie sieht die Wirklichkeit des Lebens aus?
Nehmen wir den Fall an, dass nach der zivilrechtlichen Scheidung einer kirchlich geschlossenen Ehe beide Ehepartner eine Zivilehe eingehen, dann stellt sich die Frage: Was ist da noch von der ersten Ehe übrig? Von „Liebe“, dem Urgrund der Ehe keine Spur mehr. Beide Partner leben ja offenkundig in einem ihrer ersten Ehe total entgegensetzten Verhältnis. Erweist sicht dann die Lehre von der Unauflöslichkeit weil Unzerstörbarkeit der sakramentalen Ehe nicht als eine Auffassung, die an der Wirklichkeit des Lebens vorbeigeht und somit – das Leben verfehlt? Liegt nicht hier auch der Schmerzpunkt von Paaren in dieser oder ähnlicher Situation? Einmal abgesehen davon, dass die Ehe im ersten Jahrtausend der Kirche nicht als Sakrament angesehen wurde.
Noch einen anderen Satz als den des oben erwähnten Pfarrers werde ich in diesem Zusammenhang nie vergessen. Ein kirchlich getrauter Mann sah nach 12jährigem Ringen um die Rettung seiner Ehe mit einer Alkoholikerin und Mutter seiner beiden Kinder nur noch in einer Scheidung den letzten Ausweg aus seiner Misere. Eine entsprechende Anzeige zur Wiederverheiratung wurde vom „Pilger“ mit einem bedauernden Begleitschreiben zurückgegeben, da sein Anliegen nicht mit der Lehre der Kirche vereinbar sei. Darauf der Mann in einem äußerst scharfen Brief: „Eine Kirche, die mir in meiner größten Not nicht hilft, brauche ich nicht mehr“. Ich habe seinerzeit dem Mann eine Brücke bauen wollen, er hat nicht mehr reagiert. Mir fiel das Wort des französischen Bischofs Jacques Gaillot ein: „Eine Kirche, die nicht dient, dient zu nichts“ – ein bitteres Wort.
Ich habe oft den Eindruck, dass sich Ehepaare, die ihre Ehe einmal mit der kirchlichen Trauung begonnen haben, dann aber nicht durchhalten konnten und an ihr gescheitert sind, durch das kirchliche Verbot der Wiederverheiratung überfordert fühlen. Das oben zitierte Wort des alten Pfarrers könnte in diese Richtung gehen, er kannte „seinen Karl“ und dessen Verhältnisse. Ich rede nicht dem Leichtsinn, der sexuellen Freizügigkeit und der „Liebe“ die keine ist, das Wort. Ich denke an die anderen unter uns, die das Wort Gottes und seine Ordnung und auch die Lehre der Kirche ernst nehmen, aber nicht die Kraft haben, sie zu befolgen. Sie oft auch nicht begreifen können, wenn sie den Zwiespalt zwischen Lehre und Leben konkret erleiden müssen. Sie stehen mit ihrem Gewissen allein. Dies kann zu einer schweren Last werden. Vielleicht kann ihnen folgender Gedanke helfen, sie zu tragen: Die Kirche weiß, dass sie nicht immer und in allem der letzte Richter sein kann und ihr oft nur eines bleibt: Die betroffenen Menschen Gott und seinem Urteil anzuvertrauen in der Gewissheit, dass er das letzte Wort sprechen wird. Und sie auch an ein Wort Jesu zu erinnern, der in einem andren Zusammenhang einmal gesagt hat: „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes-Evangelium 6,37). Ein Wort, das uns alle hoffen lässt.
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